der Deutschen HNO-Medithek der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
(Überarbeitete Fassung vom 15. Januar 2021)
§1 Aufgaben
1)
Die Deutsche HNO-Medithek ist eine von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn (DGHNO-KHC) eingerichtete Kommission. Sie ist zuständig für die Organisation und Bereitstellung von Lehr-, Weiter- und Fortbildungsvideos, die einem kontinuierlichen wissenschaftlichen und klinischen Informationsaustausch in HNO-Fachkreisen dienen soll.
2)
Hierzu ist eine Virtuelle HNO-Medithek eingerichtet, die als zugangsgeschützte Online-Plattform an die Website der DGHNO-KHC angebunden ist. Die Inhalte der in der Virtuellen HNO-Medithek eingestellten Filmbeiträge beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand der jeweiligen Autoren. Die Deutsche HNO-Medithek ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Beiträgen enthaltenen Informationen nicht verantwortlich, sondern bietet lediglich eine technische Plattform für Autoren und Nutzern. Unter keinen Umständen sind die Deutsche HNO-Medithek, ihre Redaktionsmitglieder sowie die jeweiligen Autoren für Schäden und Verlust jeglicher Art haftbar, die dem Nutzer dadurch entstehen können, dass er auf Informationen vertraut, die er durch einen Beitrag der Deutschen HNO-Medithek erhalten hat. Das Gleiche gilt für etwaige Schäden oder Verluste, die aus der Nutzung der Virtuellen HNO-Medithek z.B. aus technischen Gründen entstehen.
§2 Redaktion / Leitung
1)
Die Kommission wird von einer Redaktion geleitet, deren Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Aufgaben der DGHNO-KHC gemäß § 2 der Satzung erfolgen soll. Die Redaktionsmitglieder vertreten sowohl die klinisch-wissenschaftlichen sowie die praktischen Belange. Vor diesem Hintergrund besteht die Redaktion regelhaft aus 2 Lehrstuhlinhabern*, 2 Chefärzten, 1 habilitierten Oberarzt sowie einem Niedergelassenen, die Mitglieder der DGHNO-KHC sein müssen.
2)
Das Präsidium der DGHNO-KHC beruft die Redaktionsmitglieder auf die jeweiligen Ämter direkt; das Präsidium des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte entsendet den Vertreter der Niedergelassenen:
- Vorsitzender
- Stellv. Vorsitzender
- 4 weitere Redaktionsmitglieder
3)
Die Nominierung der Redaktionsmitglieder erfolgt bis auf Widerruf durch das Präsidium der DGHNO-KHC oder durch Erklärung des Ausscheidens durch ein Redaktionsmitglied selbst.
4)
Die Tätigkeit der Redaktionsmitglieder erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Eine Kostenerstattung gemäß Reisekostenverordnung der DGHNO-KHC ist möglich.
§ 3 Aufgaben der Redaktion
1)
Der Vorsitzende und/oder sein Stellvertreter übernimmt das Review der zu den Jahresversammlungen der DGHNO-KHC eingereichten Abstracts für Multimediapräsentationen und spricht der Programmkommission eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Beitragsanmeldung aus.
2)
Im weiteren Verlauf werden die angenommenen und über die Geschäftsstelle der DGHNO-KHC eingereichten Multimediapräsentationen gesichtet und auf Eignung zur Aufnahme in die Deutsche HNO-Medithek der DGHNO-KHC geprüft.
3)
Die Redaktion der Deutschen HNO-Medithek bildet die Jury zur Vergabe des jährlichen Preises der Deutschen HNO-Medithek. Das Präsidium der DGHNO-KHC ist unmittelbar nach Beschlussfassung zu informieren; die Verleihung des Preises erfolgt i. d. R. im Rahmen der Jahresversammlungen durch den Präsidenten der DGHNO-KHC. Im Übrigen richten sich die Entscheidungskriterien nach den jeweils gültigen Vergabebestimmungen des Preises der Deutschen HNO-Medithek.
4)
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter lädt schriftlich mit einer 2-wöchigen Vorlauffrist zu den Redaktionssitzungen ein und bereitet diese vor. Die Redaktion tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, bei Bedarf auch häufiger. Die Zusammenkünfte sind mittels geeigneter Medien auch virtuell möglich. Die Beschlussfähigkeit der Redaktion ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Mit Zustimmung des Leiters können Gäste an den Redaktionssitzungen teilnehmen.
5)
Weitere Aufgaben der Redaktion sind die kontinuierliche Aktualisierung des Medithekbestandes sowie die Vorausplanung neuer Aktivitäten, insbesondere auch im Hinblick auf die Darstellung der Virtuellen HNO-Medithek gegenüber den Nutzern.
§4 Einreichung von Beiträgen
1)
Beiträge, die für die Aufnahme in die Deutsche HNO-Medithek eingereicht werden, sollen ein Thema aus der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie behandeln. Prinzipiell können auch Beiträge von Autoren eingereicht werden, die nicht Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. sind.
2)
Grundsätzlich bewirbt sich jeder Autor mit der Anmeldung einer Multimediapräsentation zu den Jahresversammlungen der DGHNO-KHC automatisch um die Aufnahme in die Deutsche HNO-Medithek. Die Laufdauer beträgt max. 15 Minuten.
3)
Darüber hinaus können auch unterjährig Filmbeiträge über den Vorsitzenden der Redaktion eingereicht werden. Die Laufdauer beträgt max. 30 Minuten.
Bei der unterjährigen Einreichung eines Beitrags müssen angegeben sein:
- Autor und Co-Autoren
- Adresse des Autors und der Co-Autoren
- Herstellungsjahr des Beitrags
- Inhaltsangabe als Kurzfassung (max. 1.800 Zeichen zzgl. 200 Zeichen Filmtitel). Diese Zusammenfassung wird in der Virtuellen HNO-Medithek veröffentlicht.
4)
Alle eingereichten Beiträge müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:
- Der Autor muss über das Copyright sämtlicher verwendeter Materialien verfügen.
- Bild-, Nutzungs- und Urheberrechte müssen den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Bei Filmbeiträgen, in denen Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen erforderlich. Gleiches gilt für Fälle, in denen aufgrund besonderer körperlicher Merkmale, wie etwa auffälliger Narben, Amputationen, Pigmentierung etc. jedenfalls Rückschlüsse auf die Person des Abgebildeten möglich sind. Grundsätzlich liegen dem Autor daher schriftliche Einverständniserklärungen von Patienten und/oder weiteren abgebildeten Personen vor.
- GEMA-Bedingungen sind vom Autor zu erfüllen (Gebühren für Musikstücke, Erlaubnis der Verwendung).
- Bei der Beteiligung eines Sponsors bei der Herstellung ist zu beachten, dass der eingereichte Filmbeitrag keinen Werbecharakter vermitteln darf. Das dauerhafte Einblenden eines Sponsorenlogos ist daher nicht gestattet. Im Vorspann sollte im Rahmen der Interessenskonflikt-Erklärung auf die Unterstützung des Sponsors hingewiesen werden; im Nachspann ist die Erwähnung des Sponsors in angemessener Weise gestattet. Etwaige vertragliche Sponsoringvereinbarungen werden zwischen dem Autoren und dem Sponsor direkt getroffen.
- Die Autoren stellen die Deutsche HNO-Medithek von Ansprüchen Dritter frei und sind für den Inhalt des eingereichten Beitrags verantwortlich.
§5 Aufnahme und Ablehnung von Beiträgen
1)
Die Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung der eingereichten Beiträge erfolgt anlässlich einer Redaktionssitzung.
2)
Als Bewertungsmaßstäbe für die Beurteilung von eingereichten Beiträgen sollen die gleichen Ansprüche gelten, die auch an schriftliche Publikationen gestellt werden. Die Redaktion orientiert sich bei der Entscheidungsfindung vor allem an der Bewertung der folgenden Kriterien:
a) Inhalt:
- Fragestellung,
- Material und Methode,
- Ergebnisse und Zusammenfassung, sofern diese Einteilung für den eingereichten Beitrag sinnvoll ist.
- Bei schwieriger Thematik soll eine genügende Einführung an den Anfang gestellt werden, um das Verständnis zu erleichtern. Es wird erwartet, dass die Autoren bei eingereichten Beiträgen zur Wahrung wissenschaftlicher Objektivität gegebenenfalls auch kritische Aspekte einbringen.
Weiterhin werden bewertet:
- Originalität,
- Wissenschaftliche und praktische Bedeutung des Inhalts,
- Vollständigkeit der Darstellung
b) Form:
- Der Beitrag soll eine in sich schlüssige, logische Abfolge einhalten.
- Unnötige Längen sollen vermieden werden, weshalb Informationsdichte und Konzentration auf das Wesentliche ("Prägnanz") wichtig sind. ei schwierigem Sachverhalt darf aber auf eine notwendige Redundanz nicht verzichtet werden.
- Die Autoren sollten um eine didaktisch gute Darstellung bemüht sein.
3)
Die Redaktion behält sich vor, Beiträge in eingereichter Form zunächst abzulehnen, den entsprechenden Autoren jedoch die Aufnahme in die Deutsche HNO-Medithek nach Überarbeitung des Beitrags anzubieten. In diesen Fällen erfolgt eine Begründung für die Bitte um Überarbeitung. Bei vollständiger Ablehnung eines eingereichten Beitrags erfolgt eine Absage an den einreichenden Autor.
4)
Die Inhalte von angenommenen Beiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Mitglieder der Redaktion übereinstimmen
5)
Die Redaktion behält sich vor, Beiträge, die in die Deutsche HNO-Medithek aufgenommen wurden, aber nach einiger Zeit nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, wieder aus dem Bestand der Deutsche HNO-Medithek zurückzuziehen oder entsprechend zu kennzeichnen.
*Die Formulierung schließt Angehörige aller Geschlechter (m/w/d) ein. Die Verwendung der männlichen Formen hier und auch im Folgenden dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.